Etappen des In-Geltung-Tretens
Der AI Act der EU ist damit weltweit der erste Rechtsakt, der konkrete Regelungen für den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) enthält. Er tritt grundsätzlich mit 1.8.2024 (20 Tage nach dessen Veröffentlichung im Amtsblatt) in Kraft, die einzelnen Bestimmungen des Rechtsaktes sollen für die jeweiligen KI-Systeme gestuft nach deren risikobasierten Einstufung in Geltung treten:
• Ab 2.2.2025 gelten die Regelungen für verbotene KI-Systeme, deren Nutzung eingestellt werden muss.
• Ab 2.2.2025 sollen Mitarbeiter über die im Unternehmen eingesetzten KI-Systeme nachweislich geschult werden.
• Ab 2.8.2026 gelten die übrigen Verpflichtungen des AI Act (z.B. Transparenzpflichten für generative KI-Systeme).
• Für Hochrisiko-KI-Systeme ist eine verlängerte Übergangsfrist von 36 Monaten vorgesehen.
Wir sind ein Komplettanbieter für diese EU-Verordnung, die für alle Betriebe vorgeschrieben ist und haben uns auf die Hotellerie konzentriert.
Für die Vorstellung und des Vertriebs unseres Konzepts (Überprüfung und Schulung) suchen wir freiberufliche Mitarbeiter im deutschsprachigen EU-Raum.
Nähere Informationen erhalten werden wir bei Interesse gerne gegeben. Da die Verordnung immer wieder Neuanpassungen und Zusätze bekommt, sind wiederkehrende Aufträge jedes Jahr möglich.
Bei Interesse schicken Sie uns bitte eine Nachricht über dieses Portal.